1. Pflege als reglementierter Beruf in Deutschland
In Deutschland ist die Pflege ein reglementierter Beruf. Das bedeutet: Wer als Pflegefachkraft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Ohne diese Erlaubnis darf niemand die geschützte Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führen – und bestimmte pflegerische Tätigkeiten nicht eigenverantwortlich ausüben.
Die Rechtsgrundlage bildet das Pflegeberufegesetz (PflBG), das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Es hat die früheren getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer einheitlichen, generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Der Abschluss lautet seither einheitlich Pflegefachfrau / Pflegefachmann.
Für internationale Pflegekräfte bedeutet dies: Ihr ausländischer Pflegeabschluss muss in einem formalen Anerkennungsverfahren mit der deutschen Ausbildung verglichen werden. Erst wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird – oder eventuelle Defizite durch eine Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen wurden – erhalten Sie die volle Berufserlaubnis.
200.000+
fehlende Pflegekräfte in Deutschland
55.000+
Anerkennungsanträge Pflege/Jahr
ca. 80 %
erhalten Defizitbescheid
Wichtig: Ohne Anerkennung dürfen Sie in Deutschland nicht als Pflegefachkraft arbeiten. Sie können jedoch während des Anerkennungsverfahrens als Pflegehilfskraft tätig sein – dies ist ein gängiger und akzeptierter Übergangsweg.
2. Das Anerkennungsverfahren Schritt für Schritt
Das Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte folgt einem klar definierten Ablauf. Nachfolgend die fünf Schritte im Detail:
Zuständige Stelle identifizieren
Die Anerkennung von Pflegeberufen ist in Deutschland Ländersache. Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten – nicht nach Ihrem aktuellen Wohnort. Typischerweise sind dies die Landesprüfungsämter, Regierungspräsidien oder Landesgesundheitsämter.
Antrag stellen und Unterlagen einreichen
Reichen Sie den formalen Anerkennungsantrag bei der zuständigen Stelle ein. Dem Antrag müssen alle erforderlichen Dokumente in beglaubigter Übersetzung beigefügt werden: Qualifikationsnachweise, Ausbildungsinhalte, Identitätsdokumente, Sprachzertifikat und weitere Unterlagen (siehe Abschnitt 3).
Gleichwertigkeitsprüfung
Die Behörde vergleicht Ihren ausländischen Abschluss mit der deutschen Pflegeausbildung. Geprüft werden: Dauer und Inhalt der Ausbildung, theoretischer und praktischer Stundenumfang, Ausbildungsinhalte (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Dokumentation) und Berufserfahrung.
Defizitbescheid und Ausgleichsmaßnahme
In rund 80 % der Fälle stellt die Behörde fest, dass die ausländische Ausbildung nicht vollständig gleichwertig ist. Sie erhalten dann einen Defizitbescheid, der die festgestellten Unterschiede benennt. Um die volle Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren: entweder einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Die Wahl liegt bei Ihnen.
Volle Anerkennung / Berufserlaubnis
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausgleichsmaßnahme – oder bei direkt festgestellter Gleichwertigkeit – erhalten Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Damit dürfen Sie uneingeschränkt als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten.
3. Erforderliche Dokumente
Für den Anerkennungsantrag benötigen Sie folgende Unterlagen. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.
| Dokument | Beschreibung | Hinweise |
|---|---|---|
| Qualifikationsnachweise | Abschlusszeugnis, Diplom, Berufserlaubnis aus dem Herkunftsland | Beglaubigte Kopie + beglaubigte Übersetzung |
| Ausbildungsplan / Curriculum | Detaillierte Übersicht über Theorie- und Praxisstunden, Fächer und Inhalte | Oft entscheidend für die Gleichwertigkeitsprüfung |
| Identitätsnachweis | Gültiger Reisepass oder Personalausweis | Beglaubigte Kopie; bei Namensänderung: Heiratsurkunde beifügen |
| Sprachzertifikat | Nachweis Deutschkenntnisse (mindestens B1, besser B2) | Goethe, telc oder ÖSD akzeptiert |
| Gesundheitszeugnis | Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung | Darf in der Regel nicht älter als 3 Monate sein |
| Führungszeugnis | Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (und ggf. aus Deutschland) | Darf in der Regel nicht älter als 3 Monate sein |
| Passfotos | Aktuelle biometrische Passfotos | Anzahl variiert je nach Bundesland (meist 2) |
| Tabellarischer Lebenslauf | Lückenloser Lebenslauf mit Angaben zu Ausbildung und Berufserfahrung | In deutscher Sprache |
Praxis-Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Beschaffung und Übersetzung Ihrer Dokumente. Besonders das Curriculum / der Ausbildungsplan ist oft schwer zu beschaffen und muss ggf. direkt bei der Ausbildungsstätte im Herkunftsland angefordert werden. Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren um Wochen bis Monate.
4. Zuständige Stellen nach Bundesland
Da Pflege ein reglementierter Beruf ist, liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung bei den Ländern. Die folgende Tabelle zeigt die zuständigen Stellen je Bundesland. Entscheidend ist, wo Sie arbeiten möchten – nicht wo Sie aktuell wohnen.
| Bundesland | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Stuttgart |
| Bayern | Regierung von Oberbayern |
| Berlin | LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) |
| Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) |
| Bremen | Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz |
| Hamburg | Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) |
| Hessen | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) |
| Niedersachsen | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
| Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung Düsseldorf |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung |
| Saarland | Landesamt für Soziales |
| Sachsen | Landesdirektion Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für soziale Dienste (LAsD) |
| Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt |
Hinweis: Die Zuständigkeit kann sich ändern. Prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuelle Zuständigkeit über das Portal anerkennung-in-deutschland.de oder über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ unter 030 1815 – 1111.
5. Defizitbescheid: Was nun?
In der Mehrzahl der Fälle erhalten internationale Pflegekräfte einen Defizitbescheid. Dieser Bescheid bedeutet keine Ablehnung – er stellt lediglich fest, dass wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Ausbildung und der deutschen Pflegeausbildung bestehen. Diese Unterschiede können durch eine Ausgleichsmaßnahme beseitigt werden.
Sie haben die Wahl zwischen zwei Ausgleichsmaßnahmen:
Anpassungslehrgang
Ein praktischer Kurs mit Theorie- und Praxisanteilen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Der Lehrgang orientiert sich an den im Defizitbescheid festgestellten Unterschieden und schließt mit einem Abschlussgespräch ab.
- · Dauer: 6 – 18 Monate
- · Praktische Ausrichtung
- · Begleitende Theoriemodule
- · Erfolgsquote: über 90 %
Kenntnisprüfung
Eine staatliche Prüfung, die dem deutschen Staatsexamen in der Pflege entspricht. Sie besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil und deckt die wesentlichen Inhalte der deutschen Pflegeausbildung ab.
- · Vorbereitung: 3 – 6 Monate
- · Prüfungsformat: mündlich + praktisch
- · Staatsexamen-Niveau
- · Bestehensquote: ca. 60 – 70 %
Vergleich: Anpassungslehrgang vs. Kenntnisprüfung
| Kriterium | Anpassungslehrgang | Kenntnisprüfung |
|---|---|---|
| Dauer | 6 – 18 Monate | 3 – 6 Monate (Vorbereitung) |
| Inhalt | Theorie + Praxiseinsätze (abgestimmt auf Defizite) | Mündliche + praktische Prüfung (Staatsexamen-Niveau) |
| Abschluss | Abschlussgespräch | Staatliche Prüfung |
| Erfolgsquote | über 90 % | ca. 60 – 70 % |
| Kosten | 1.500 – 3.000 € (oft arbeitgeberfinanziert) | 300 – 600 € (Prüfungsgebühr) |
| Empfehlung | Sicherer Weg, ideal bei größeren Defiziten | Schnellerer Weg, erfordert gute Vorbereitung |
Empfehlung: Die meisten Beratungsstellen und Arbeitgeber empfehlen den Anpassungslehrgang, da er eine deutlich höhere Erfolgsquote hat und gleichzeitig die praktische Integration in den deutschen Pflegealltag fördert. Die Kenntnisprüfung ist vor allem für Pflegekräfte geeignet, die bereits umfangreiche Berufserfahrung haben und schneller zum Abschluss kommen möchten.
6. Anerkennungspartnerschaft als neuer Weg
Seit März 2024 bietet die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG einen völlig neuen Weg für internationale Pflegekräfte. Das Besondere: Sie müssen keinen Defizitbescheid vor der Einreise haben. Stattdessen können Sie nach Deutschland einreisen und arbeiten, während das Anerkennungsverfahren parallel läuft.
Voraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft
- Mindestens 2-jährige Ausbildung im Pflegebereich, die im Herkunftsland staatlich anerkannt ist
- Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (bei Einreise; B2 muss während der Partnerschaft erreicht werden)
- Konkretes Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers
- Verpflichtungserklärung von Arbeitgeber und Fachkraft, die Anerkennung innerhalb einer Frist abzuschließen
Vorteile der Anerkennungspartnerschaft für die Pflege
Gerade im Pflegebereich ist die Anerkennungspartnerschaft besonders attraktiv, denn das klassische Anerkennungsverfahren dauert oft über ein Jahr. Während dieser Zeit kann die Pflegekraft als Hilfskraft arbeiten, verdient ein Gehalt und sammelt Praxiserfahrung in Deutschland – eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Ausführlicher Leitfaden zur Anerkennungspartnerschaft →Praxis-Tipp: Die Anerkennungspartnerschaft kann auch mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren kombiniert werden. Dadurch erhält die Pflegekraft innerhalb von 3 Wochen einen Botschaftstermin und kann schneller einreisen.
7. Sprachvoraussetzungen
Deutschkenntnisse sind ein zentraler Bestandteil des Anerkennungsverfahrens in der Pflege. Die Anforderungen sind zweistufig aufgebaut:
B1 – Allgemeine Deutschkenntnisse
Für die Antragstellung auf Anerkennung wird in den meisten Bundesländern mindestens B1 (GER) verlangt. Akzeptiert werden Zertifikate von Goethe-Institut, telc und ÖSD. B1 ist auch die Mindestvoraussetzung für die meisten Visaverfahren im Pflegebereich.
B2 – Fachsprachprüfung
Für die volle Berufserlaubnis und den Beginn der Ausgleichsmaßnahme wird in der Regel B2 (GER) verlangt. Zusätzlich verlangen die meisten Bundesländer eine Fachsprachprüfung (FSP) Pflege, die pflegespezifisches Deutsch auf B2-Niveau prüft.
Was ist die Fachsprachprüfung?
Die Fachsprachprüfung (FSP) prüft, ob Sie pflegespezifisches Deutsch in der Praxis anwenden können. Die Prüfung simuliert typische Pflegesituationen: Sie führen ein Aufnahmegespräch mit einem Patienten, erstellen eine pflegerische Dokumentation und übergeben an eine Kollegin/einen Kollegen. Die FSP wird von den Landesprüfungsämtern oder Ärztekammern durchgeführt.
Tipps zur Sprachvorbereitung
- Früh beginnen: Starten Sie mit dem Deutschlernen idealerweise schon im Herkunftsland. B1 sollte vor der Einreise erreicht werden.
- Fachsprachkurse nutzen: Spezielle Vorbereitungskurse für die FSP Pflege sind verfügbar – sowohl online als auch präsenz. Investieren Sie in einen solchen Kurs.
- Praxis suchen: Sprechen Sie im Alltag so viel Deutsch wie möglich. Arbeiten Sie parallel als Pflegehilfskraft – der tägliche Kontakt mit Patienten und Kollegen ist der beste Sprachtrainer.
- Pflegefachbegriffe lernen: Erstellen Sie eine Vokabelliste mit Pflegefachbegriffen (Vitalzeichen, Dekubitus, Mobilisation, Sturzprophylaxe etc.) und üben Sie diese regelmäßig.
Gut zu wissen: Bei der Anerkennungspartnerschaft reichen A2-Kenntnisse für die Einreise. B2 und die Fachsprachprüfung können dann innerhalb der ersten Monate in Deutschland nachgeholt werden – oft mit Unterstützung des Arbeitgebers.
8. Dauer und Kosten
Zeitlicher Rahmen
Die Dauer des gesamten Anerkennungsprozesses variiert stark je nach individuellem Fall. Hier ein realistischer Überblick:
| Phase | Typische Dauer | Anmerkung |
|---|---|---|
| Dokumentenbeschaffung und Übersetzung | 1 – 3 Monate | Abhängig vom Herkunftsland |
| Gleichwertigkeitsprüfung | 1 – 4 Monate | Beschleunigt: max. 2 Monate |
| Anpassungslehrgang | 6 – 18 Monate | Abhängig von festgestellten Defiziten |
| Oder: Kenntnisprüfung (Vorbereitung + Prüfung) | 3 – 6 Monate | Schnellerer Weg, höheres Risiko |
| Gesamt (Antrag bis Berufserlaubnis) | 6 – 24 Monate | Je nach Weg und individuellem Fall |
Kostenübersicht
Die folgenden Kosten fallen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens typischerweise an:
| Kostenposition | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Antragsgebühr Anerkennung | 100 – 600 € | Variiert je nach Bundesland |
| Beglaubigte Übersetzungen | 150 – 500 € | Abhängig von Umfang und Sprache |
| Anpassungslehrgang | 1.500 – 3.000 € | Oft vom Arbeitgeber finanziert; AZAV-förderbar |
| Kenntnisprüfung | 300 – 600 € | Prüfungsgebühr; zzgl. Vorbereitungskurs |
| Fachsprachprüfung | 150 – 300 € | Je nach Bundesland und Träger |
| Gesamt (ca.) | 500 – 3.000+ € | Ohne Sprachkurse und Visumskosten |
Finanzierungstipp: Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten für den Anpassungslehrgang und die Sprachförderung. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit (Bildungsgutschein für AZAV-zertifizierte Maßnahmen), der Länder und des IQ-Netzwerks. Fragen Sie gezielt bei Ihrem Arbeitgeber und der örtlichen Agentur für Arbeit nach.
9. Amesol Partnerschaft
Ein besonders bewährter Partner für die Anpassungsqualifizierung und Prüfungsvorbereitung internationaler Pflegekräfte ist die Amesol Akademie. PAKA arbeitet eng mit Amesol zusammen, um internationalen Pflegekräften einen nahtlosen Weg von der Einreise bis zur vollen Berufsanerkennung zu ermöglichen.
Amesol Akademie – Ihr Partner für die Pflege-Anerkennung
Die Amesol Akademie wurde gegründet, um internationale Pflegefachkräfte gezielt auf ihrem Weg zur Berufsanerkennung in Deutschland zu unterstützen. Mit Standorten in Hamburg, München und Berlin bietet Amesol eine flächendeckende Versorgung und hat bereits über 1.000 internationale Pflegekräfte erfolgreich auf ihrem Weg zur Anerkennung begleitet.
Programme
Anpassungsqualifizierung (APQ)
Strukturiertes Programm mit Theorie und betreuten Praxiseinsätzen. Individuell abgestimmt auf den Defizitbescheid jedes Teilnehmers. Inklusive Fachsprachtraining und Prüfungsvorbereitung.
Kenntnisprüfung-Vorbereitung
Intensiver Vorbereitungskurs für die staatliche Kenntnisprüfung. Simulation realer Prüfungssituationen, Fachtheorie und praktische Übungen unter prüfungsähnlichen Bedingungen.
Qualitätsmerkmale
- AZAV-zertifiziert – Qualitätssiegel für geförderte Weiterbildung, Finanzierung über Bildungsgutschein möglich
- Über 1.000 Fachkräfte erfolgreich begleitet
- Drei Standorte: Hamburg, München, Berlin
- Individuelle Betreuung: Begleitung von der Ankunft bis zur Berufserlaubnis
Weiterführende Links
PAKA + Amesol: Durch die Partnerschaft zwischen PAKA und Amesol profitieren internationale Pflegekräfte von einem integrierten Angebot: PAKA unterstützt beim aufenthaltsrechtlichen Verfahren (Vorabzustimmung, Anerkennungspartnerschaft), während Amesol die fachliche Qualifizierung und Prüfungsvorbereitung übernimmt.
10. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland?
Das reine Anerkennungsverfahren (Gleichwertigkeitsprüfung) dauert in der Regel 1 bis 4 Monate, im beschleunigten Fachkräfteverfahren maximal 2 Monate. Wenn eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist, kommen 6 bis 18 Monate (Anpassungslehrgang) oder 3 bis 6 Monate (Kenntnisprüfung) hinzu. Insgesamt sollten Sie mit 6 bis 24 Monaten bis zur vollen Berufserlaubnis rechnen.
Was kostet die Anerkennung als Pflegefachkraft?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: Antragsgebühr (100 – 600 €), beglaubigte Übersetzungen (150 – 500 €), Anpassungslehrgang (1.500 – 3.000 €, oft arbeitgeberfinanziert) oder Kenntnisprüfung (300 – 600 €), Fachsprachprüfung (150 – 300 €). Insgesamt liegen die Kosten typischerweise bei 500 bis 3.000+ €. Viele Positionen können über Bildungsgutscheine oder den Arbeitgeber finanziert werden.
Kann ich während der Anerkennung als Pflegehilfskraft arbeiten?
Ja, während des Anerkennungsverfahrens können Sie in der Regel als Pflegehilfskraft arbeiten. Viele Arbeitgeber stellen internationale Pflegekräfte zunächst als Pflegehilfskraft ein und unterstützen parallel die Anerkennung. Seit 2024 ermöglicht die Anerkennungspartnerschaft sogar die Einreise und Beschäftigung, während die Anerkennung noch läuft.
Was ist der Unterschied zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung?
Der Anpassungslehrgang ist ein praktischer Kurs (6 – 18 Monate) mit Theorie und Praxiseinsätzen, der mit einem Abschlussgespräch endet. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 %. Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung auf Staatsexamen-Niveau (mündlich + praktisch) mit einer Bestehensquote von ca. 60 – 70 %. Der Anpassungslehrgang ist sicherer, die Kenntnisprüfung schneller. Zum ausführlichen Vergleich
Brauche ich B2 Deutsch für die Pflege-Anerkennung?
Für die Antragstellung reicht in vielen Bundesländern B1 (allgemeines Deutsch). Für die volle Berufserlaubnis wird jedoch in der Regel B2 verlangt. Zusätzlich müssen Sie eine Fachsprachprüfung (FSP) bestehen, die pflegespezifisches Deutsch auf B2-Niveau prüft. Bei der Anerkennungspartnerschaft reichen A2-Kenntnisse für die Einreise – B2 muss dann in Deutschland nachgeholt werden.
Welche Stelle ist für die Pflege-Anerkennung zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. In der Regel sind die Landesprüfungsämter, Regierungspräsidien oder Landesgesundheitsämter zuständig. Zur Übersicht aller Bundesländer
Weiterführende Leitfäden
Quellenverzeichnis
- §16d AufenthG – Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. gesetze-im-internet.de
- Anerkennung in Deutschland: Pflegefachfrau/Pflegefachmann. anerkennung-in-deutschland.de
- Pflegeberufegesetz (PflBG). gesetze-im-internet.de
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). gesetze-im-internet.de