1. Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein neuer Aufenthaltstitel nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), der am 1. Juni 2024 im Rahmen der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) eingeführt wurde. Sie ermöglicht es qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, nach Deutschland einzureisen und vor Ort nach einer qualifizierten Beschäftigung zu suchen — ohne dass bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen muss.
Damit unterscheidet sich die Chancenkarte grundlegend von bisherigen Einwanderungswegen: Während das Fachkräftevisum oder die Blaue Karte EU einen konkreten Arbeitsvertrag voraussetzen, setzt die Chancenkarte auf das Potenzial der Fachkraft. Die Idee: Wer über die richtigen Qualifikationen, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung verfügt, soll die Möglichkeit erhalten, Deutschland als Arbeitsmarkt kennenzulernen und sich vor Ort zu bewerben.
Es gibt zwei Wege zur Chancenkarte: über die volle Anerkennung der Qualifikation (Weg 1) oder über ein Punktesystem (Weg 2). Beide Wege führen zum selben Aufenthaltstitel mit denselben Rechten und Pflichten.
Wichtig: Die Chancenkarte ist kein Arbeitsvisum. Sie ist ein Aufenthaltstitel zur Jobsuche. Sobald eine qualifizierte Beschäftigung gefunden wird, muss der Aufenthaltstitel in ein reguläres Arbeitsvisum umgewandelt werden.
2. Die zwei Wege zur Chancenkarte
Das Gesetz sieht zwei unterschiedliche Zugänge zur Chancenkarte vor. Welcher Weg infrage kommt, hängt hauptsächlich davon ab, ob die ausländische Qualifikation in Deutschland bereits voll anerkannt ist.
Weg 1: Qualifikationsbasiert
Wenn Ihre ausländische Qualifikation (Berufsausbildung oder Hochschulabschluss) in Deutschland voll anerkannt ist, erhalten Sie die Chancenkarte automatisch — ohne Punktesystem.
- Volle Anerkennung der Qualifikation erforderlich
- Kein Mindestpunktestand nötig
- Direkter Zugang zur Chancenkarte
Weg 2: Punktesystem
Wenn Ihre Qualifikation nicht oder nur teilweise in Deutschland anerkannt ist, können Sie die Chancenkarte über das Punktesystem erhalten. Dafür benötigen Sie mindestens 6 Punkte.
- Mindestens 6 Punkte erforderlich
- Punkte für Qualifikation, Sprache, Erfahrung, Alter
- Mindestens ein Qualifikationskriterium nötig
Hinweis: Weg 1 ist der einfachere und schnellere Zugang, da keine Punkteberechnung erforderlich ist. Allerdings setzt er voraus, dass bereits ein Anerkennungsverfahren in Deutschland erfolgreich abgeschlossen wurde. Für viele Fachkräfte ist Weg 2 daher die realistischere Option, da sie auch mit einer im Heimatland anerkannten Qualifikation am Punktesystem teilnehmen können.
3. Das Punktesystem im Detail
Das Punktesystem der Chancenkarte bewertet verschiedene Kriterien, die das Potenzial einer Fachkraft für den deutschen Arbeitsmarkt widerspiegeln. Mindestens 6 Punkte sind erforderlich, und es muss mindestens ein Qualifikationskriterium erfüllt sein.
| Kriterium | Beschreibung | Punkte |
|---|---|---|
| Qualifikation (mindestens ein Kriterium erforderlich) | ||
| Teilanerkennung mit Defizitbescheid | Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation liegt vor (Anpassungsmaßnahmen erforderlich) | 4 |
| Sprachkenntnisse | ||
| Deutsch B2 | Nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Niveau B2 | 3 |
| Deutsch B1 | Nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Niveau B1 | 2 |
| Deutsch A2 | Nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Niveau A2 | 1 |
| Englisch C1 | Nachgewiesene Englischkenntnisse auf Niveau C1 | 1 |
| Berufserfahrung | ||
| 5+ Jahre Berufserfahrung | Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren | 3 |
| 2+ Jahre Berufserfahrung | Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren | 2 |
| Alter | ||
| Unter 36 Jahre | Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 36 (d. h. 35 oder jünger) | 2 |
| Unter 41 Jahre | Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 41 (d. h. 40 oder jünger) | 1 |
| Weitere Kriterien | ||
| Vorheriger Aufenthalt in Deutschland | Mindestens 6 Monate rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren | 1 |
| Ehepartner beantragt ebenfalls | Der Ehe- oder Lebenspartner stellt ebenfalls einen Antrag auf Chancenkarte | 1 |
| Engpassberuf | Die angestrebte Beschäftigung gehört zu den Engpassberufen gemäß § 18g AufenthG (u. a. MINT-Berufe, Pflege, Medizin) | 1 |
Rechenbeispiel: Eine 32-jährige Ingenieurin aus Indien mit einem Defizitbescheid (4 Punkte), Deutsch auf B1-Niveau (2 Punkte), 3 Jahren Berufserfahrung (2 Punkte) und einem Engpassberuf (1 Punkt) kommt auf 9 Punkte — deutlich über dem Minimum von 6.
Wichtig: Punkte für Deutsch und Englisch können kombiniert werden. Allerdings wird bei den Deutschkenntnissen nur das höchste Niveau gewertet — B1 und B2 werden nicht addiert. Ebenso wird bei der Berufserfahrung nur die höhere Kategorie gezählt.
4. Voraussetzungen
Unabhängig davon, ob Sie die Chancenkarte über Weg 1 oder Weg 2 beantragen, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Qualifikation
Sie benötigen einen ausländischen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer. Die Ausbildung muss im Herkunftsland staatlich anerkannt sein. Für Weg 1 ist zusätzlich die volle Anerkennung in Deutschland erforderlich.
Sprachkenntnisse
Sie müssen mindestens Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2nachweisen. Diese Mindestanforderung gilt für beide Wege. Höhere Sprachkenntnisse bringen im Punktesystem (Weg 2) zusätzliche Punkte.
Lebensunterhaltssicherung
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des Aufenthalts eigenständig sichern können. Derzeit liegt der erforderliche Betrag bei ca. 1.027 € pro Monat. Der Nachweis erfolgt in der Regel über ein Sperrkonto (Blocked Account) bei einer deutschen Bank, eine Verpflichtungserklärung oder ausreichende eigene Ersparnisse.
Straffreiheit
Ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein vergleichbares Dokument aus dem Herkunftsland ist erforderlich. Sie dürfen nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt worden sein.
Krankenversicherung
Für die gesamte Dauer des Aufenthalts muss ein ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Eine Reisekrankenversicherung ist für die Einreise ausreichend; spätestens bei Aufnahme einer Beschäftigung ist eine reguläre Krankenversicherung erforderlich.
5. Antragsprozess Schritt für Schritt
Der Antrag auf die Chancenkarte wird bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland gestellt. Der Prozess läuft in fünf Schritten ab:
Selbsteinschätzung durchführen
Prüfen Sie zunächst, ob Sie die Grundvoraussetzungen erfüllen (Qualifikation, Sprache, Lebensunterhalt). Für Weg 2 berechnen Sie Ihre Punkte anhand der Tabelle oben. Sie benötigen mindestens 6 Punkte und müssen mindestens ein Qualifikationskriterium erfüllen.
Dokumente zusammenstellen
Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: gültiger Reisepass, Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome, Anerkennungsbescheide), Sprachzertifikate, Nachweis der Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung), polizeiliches Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis und biometrische Passfotos.
Antrag bei der deutschen Botschaft stellen
Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Reichen Sie den Antrag auf Erteilung einer Chancenkarte zusammen mit allen Unterlagen ein. Die Botschaft leitet den Antrag zur Prüfung weiter.
Chancenkarte erhalten
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Chancenkarte als Visum zur Einreise. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auslandsvertretung und kann einige Wochen bis Monate betragen. Nach Einreise wird die Chancenkarte als Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde erteilt.
Einreise und Jobsuche starten
Reisen Sie nach Deutschland ein, melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an und beginnen Sie mit der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung. Nutzen Sie Jobportale, Karrieremessen, Netzwerke und die Möglichkeit der Probebeschäftigung.
Tipp: Beginnen Sie mit der Eröffnung eines Sperrkontos und der Beschaffung des Führungszeugnisses frühzeitig, da diese Schritte oft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sprachzertifikate sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
6. Rechte und Pflichten
Die Chancenkarte bringt bestimmte Rechte mit sich, ist aber auch an klare Pflichten gebunden. Im Überblick:
Ihre Rechte
Gültigkeitsdauer
Die Chancenkarte wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Eine Verlängerung um bis zu 2 weitere Jahre ist möglich, sofern Sie nachweisen, dass Sie aktiv nach einer qualifizierten Beschäftigung suchen und Ihren Lebensunterhalt weiterhin eigenständig sichern.
Nebenbeschäftigung
Während der Jobsuche dürfen Sie eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben. Diese muss nicht im Bereich Ihrer Qualifikation liegen — sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts während der Suchphase.
Probebeschäftigung
Sie haben die Möglichkeit, eine Probebeschäftigung von bis zu 2 Wochen bei einem potenziellen Arbeitgeber zu absolvieren. Dies ermöglicht beiden Seiten, die Zusammenarbeit zu testen, bevor ein formeller Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Ihre Pflichten
Aktive Jobsuche
Sie müssen nachweisen, dass Sie aktiv nach einer qualifizierten Beschäftigung suchen, die Ihrer Qualifikation entspricht. Die Ausländerbehörde kann bei der Verlängerung Nachweise über Ihre Suchbemühungen verlangen (z. B. Bewerbungsschreiben, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen).
Lebensunterhaltssicherung
Während des gesamten Aufenthalts müssen Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Sozialleistungen können nicht in Anspruch genommen werden. Der Nachweis erfolgt über das Sperrkonto, Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung oder andere Mittel.
7. Übergang zum Arbeitsvisum
Die Chancenkarte ist als Übergangslösung konzipiert. Sobald Sie eine qualifizierte Beschäftigung gefunden haben, müssen Sie den Aufenthaltstitel in ein reguläres Arbeitsvisum umwandeln. Dieser Wechsel kann direkt in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen — eine Rückkehr ins Heimatland ist nicht erforderlich.
Je nach Art der Beschäftigung und Qualifikation stehen verschiedene Aufenthaltstitel zur Verfügung:
| Aufenthaltstitel | Voraussetzung | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Blaue Karte EU | Hochschulabschluss + Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt | Schnellster Weg zur Niederlassungserlaubnis, EU-weit anerkannt |
| Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a) | Anerkannter Berufsabschluss + Arbeitsvertrag | Für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung |
| Fachkraft mit akademischer Ausbildung (§ 18b) | Anerkannter Hochschulabschluss + Arbeitsvertrag | Wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte nicht erfüllt werden |
| Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3) | Arbeitsvertrag + Vereinbarung zur berufsbegleitenden Anerkennung | Wenn die Berufsanerkennung noch nicht abgeschlossen ist |
Wichtig für Arbeitgeber: Wenn Sie eine Fachkraft einstellen, die sich mit einer Chancenkarte in Deutschland aufhält, müssen Sie in der Regel eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen, bevor der Aufenthaltstiteln gewechselt werden kann. PAKA unterstützt Sie bei diesem Prozess.
8. Für wen ist die Chancenkarte geeignet?
Die Chancenkarte ist nicht für jeden der richtige Weg nach Deutschland. Im Folgenden eine Gegenüberstellung, für wen sie besonders geeignet ist — und für wen andere Wege sinnvoller sind.
Ideal geeignet für
- Qualifizierte Fachkräfte ohne Arbeitsvertrag: Wer über die nötigen Qualifikationen verfügt, aber noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.
- Fachkräfte, die den Markt erkunden möchten: Wer sich vor Ort ein Bild vom deutschen Arbeitsmarkt machen und persönlich Vorstellungsgespräche führen möchte.
- MINT-Fachkräfte und Engpassberufe: Fachkräfte in Bereichen mit hoher Nachfrage profitieren besonders, da sie zusätzliche Punkte erhalten und gute Jobaussichten haben.
- Junge Fachkräfte mit Berufserfahrung: Unter 36-Jährige mit einigen Jahren Berufserfahrung erreichen leicht die erforderliche Punktzahl.
Weniger geeignet für
- Ungelernte Arbeitskräfte: Ohne eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss ist die Chancenkarte nicht zugänglich.
- Personen mit bestehendem Arbeitsvertrag: Wer bereits einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber hat, sollte direkt ein Fachkräftevisum oder die Blaue Karte EU beantragen — das ist schneller und bietet mehr Rechte.
- Personen ohne Sprachkenntnisse: Mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2 sind erforderlich. Ohne jegliche Sprachkenntnisse ist kein Zugang möglich.
Vergleich mit anderen Visa-Optionen
| Kriterium | Chancenkarte | Fachkräftevisum | Blaue Karte EU |
|---|---|---|---|
| Arbeitsvertrag nötig | Nein | Ja | Ja |
| Anerkennung nötig | Weg 1: Ja, Weg 2: Nein | Ja | Ja |
| Arbeitserlaubnis | 20h/Woche Nebenjob | Vollzeit | Vollzeit |
| Gültigkeit | 1 Jahr (+ 2 Jahre) | Bis zu 4 Jahre | Bis zu 4 Jahre |
| Zielgruppe | Jobsuchende | Fachkräfte mit Job | Hochqualifizierte mit Job |
9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viele Punkte brauche ich für die Chancenkarte?
Für die Chancenkarte über das Punktesystem (Weg 2) benötigen Sie mindestens 6 Punkte. Punkte werden für Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und weitere Kriterien vergeben. Mindestens ein Qualifikationskriterium muss erfüllt sein. Alternativ können Sie die Chancenkarte über Weg 1 erhalten, wenn Ihre Qualifikation in Deutschland voll anerkannt ist — dann ist kein Punktesystem erforderlich. Zur Punkte-Tabelle
Kann ich mit der Chancenkarte arbeiten?
Ja, mit der Chancenkarte dürfen Sie eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben. Zusätzlich können Sie eine Probebeschäftigung von bis zu 2 Wochen bei einem potenziellen Arbeitgeber absolvieren. Eine Vollzeitstelle dürfen Sie erst antreten, wenn der Aufenthaltstitel in ein reguläres Arbeitsvisum umgewandelt wurde.
Wie lange ist die Chancenkarte gültig?
Die Chancenkarte wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Sie kann um bis zu 2 weitere Jahre verlängert werden, sofern Sie aktiv nach qualifizierter Beschäftigung suchen und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Die maximale Gesamtdauer beträgt somit 3 Jahre.
Brauche ich einen Arbeitsvertrag für die Chancenkarte?
Nein, genau das ist der zentrale Vorteil der Chancenkarte. Sie ermöglicht die Einreise nach Deutschland zur Jobsuche, ohne dass bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen muss. Sie benötigen stattdessen ausreichende Qualifikationen, Sprachkenntnisse und den Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
Was passiert nach Ablauf der Chancenkarte?
Wenn Sie während der Gültigkeitsdauer eine qualifizierte Beschäftigung gefunden haben, können Sie direkt in Deutschland den Aufenthaltstitel wechseln — zum Beispiel zur Blauen Karte EU oder zum Fachkräftevisum. Finden Sie keine Beschäftigung und ist keine Verlängerung möglich, müssen Sie Deutschland verlassen.
Welche Sprachkenntnisse brauche ich für die Chancenkarte?
Für die Chancenkarte benötigen Sie mindestens Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2. Höhere Sprachkenntnisse bringen im Punktesystem zusätzliche Punkte: Deutsch B2 ergibt 3 Punkte, Deutsch B1 ergibt 2 Punkte, Deutsch A2 ergibt 1 Punkt und Englisch C1 ergibt 1 Punkt. Zur vollständigen Punkte-Übersicht
Weiterführende Leitfäden
Quellenverzeichnis
- § 20a AufenthG – Chancenkarte; Verordnungsermächtigung. gesetze-im-internet.de
- § 20b AufenthG – Punktevergabe für die Chancenkarte (inkl. Anlage/Punktetabelle). buzer.de
- Make it in Germany: Chancenkarte zur Jobsuche. make-it-in-germany.com
- Inkrafttreten der Chancenkarte und weiterer Neuregelungen zum 1. Juni 2024. asyl.net
- Auswärtiges Amt: Chancenkarte (§§ 20a, 20b AufenthG). diplo.de