Das Verfahren auf einen Blick
Im Gegensatz zum regulären Visumverfahren, bei dem alle Schritte nacheinander ablaufen und häufig 6 bis 12 Monate dauern, koordiniert die Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren alle beteiligten Stellen parallel. Dadurch verkürzt sich die Gesamtdauer auf typischerweise 3 bis 4 Monate. Die folgende Darstellung zeigt jeden einzelnen Schritt mit der jeweiligen Frist.
7
Schritte
3–4
Monate Gesamtdauer
411 €
Verwaltungsgebühr
1
Koordinator (ABH)
Die 7 Schritte im Detail
Vereinbarung mit der Ausländerbehörde
1–2 WochenDer Arbeitgeber schließt eine schriftliche Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde (oder der zentralen Ausländerbehörde des Bundeslandes). In dieser Vereinbarung werden die Pflichten beider Seiten festgelegt: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen. Die Ausländerbehörde verpflichtet sich, das Verfahren zu koordinieren und die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 411 Euro und wird in der Praxis fast immer vom Arbeitgeber getragen.
Tipp: Informieren Sie sich vorab, ob in Ihrem Bundesland eine zentrale Ausländerbehörde zuständig ist. Diese sind häufig besser auf das beschleunigte Verfahren eingestellt als lokale Ausländerbehörden.
Beschleunigte Berufsanerkennung
max. 2 MonateDie Ausländerbehörde leitet die Berufsanerkennung bei der zuständigen Anerkennungsstelle ein. Im beschleunigten Verfahren ist die Stelle verpflichtet, innerhalb von 2 Monaten über die Anerkennung zu entscheiden. Im regulären Verfahren gibt es keine solche Frist — die Bearbeitung dauert dort oft 3 bis 6 Monate.
Wird der Abschluss nur teilweise anerkannt, kann eine Anpassungsqualifizierung oder Kenntnisprüfung in Deutschland erforderlich werden.
BA-Zustimmung (Vorabzustimmung)
ca. 1 WocheParallel zur Berufsanerkennung prüft die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsbedingungen: Stimmt das Gehalt mit tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen überein? Entspricht die Arbeitszeit den gesetzlichen Vorgaben? Im beschleunigten Verfahren muss die BA innerhalb von einer Woche entscheiden.
Die Vorabzustimmung ist der zentrale Baustein dieses Schritts. PAKA kann diesen Teil des Verfahrens vollständig für Sie übernehmen — Dokumentenprüfung, Einreichung und Nachforderungsmanagement inklusive.
Aufenthaltsrechtliche Prüfung
parallelGleichzeitig mit den Schritten 2 und 3 prüft die Ausländerbehörde die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen: Liegen Ausweisungsgründe vor? Ist der Lebensunterhalt gesichert? Bestehen Einreise- oder Aufenthaltsverbote? Diese Prüfung läuft parallel und verursacht in der Regel keine zusätzliche Wartezeit.
Vorabzustimmung zum Visum
nach Abschluss der PrüfungenWenn alle drei Prüfungen (Berufsanerkennung, BA-Zustimmung, Aufenthaltsrecht) positiv abgeschlossen sind, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zum Visum. Diese wird elektronisch an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland der Fachkraft übermittelt.
Botschaftstermin
innerhalb von 3 WochenDie Fachkraft erhält einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von 3 Wochen nach Übermittlung der Vorabzustimmung zum Visum. Dies ist einer der größten Vorteile des beschleunigten Verfahrens: Im regulären Verfahren beträgt die Wartezeit auf einen Botschaftstermin in vielen Ländern mehrere Monate.
Beim Botschaftstermin legt die Fachkraft ihren Reisepass, den Visumsantrag und gegebenenfalls weitere Dokumente vor. Da alle behördlichen Prüfungen bereits abgeschlossen sind, ist dieser Termin in der Regel eine Formalität.
Visumsentscheidung
innerhalb von 3 WochenNach dem Botschaftstermin entscheidet die Auslandsvertretung innerhalb von 3 Wochen über den Visumsantrag. Bei positivem Bescheid kann das Visum abgeholt werden und die Fachkraft kann nach Deutschland einreisen.
Die Visumsgebühr beträgt 75 Euro (nationales Visum Kategorie D) und wird von der Fachkraft selbst gezahlt.
Zeitliche Zusammenfassung
| Schritt | Beschreibung | Dauer |
|---|---|---|
| 1 | Vereinbarung mit Ausländerbehörde | 1–2 Wochen |
| 2 | Beschleunigte Berufsanerkennung | max. 2 Monate |
| 3 | BA-Zustimmung (Vorabzustimmung) | ca. 1 Woche (parallel) |
| 4 | Aufenthaltsrechtliche Prüfung | parallel zu 2 + 3 |
| 5 | Vorabzustimmung zum Visum | nach Abschluss aller Prüfungen |
| 6 | Botschaftstermin | innerhalb 3 Wochen |
| 7 | Visumsentscheidung | innerhalb 3 Wochen |
Gesamtdauer: Typischerweise 3 bis 4 Monate von der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde bis zur Visumsentscheidung. Der zeitkritische Faktor ist die Berufsanerkennung (max. 2 Monate). Wenn diese entfällt — beispielsweise bei Ausbildungsverhältnissen — kann das Verfahren deutlich kürzer sein.
Vergleich: Beschleunigtes vs. reguläres Verfahren
Der größte Unterschied liegt nicht nur in der Gesamtdauer, sondern im Ablaufprinzip: Im regulären Verfahren laufen die Schritte nacheinander (sequenziell), im beschleunigten Verfahren parallel.
Reguläres Verfahren
- Berufsanerkennung: 3–6 Monate (keine Frist)
- BA-Zustimmung: im Visumsverfahren (nachgelagert)
- Botschaftstermin: Wochen bis Monate Wartezeit
- Visumsentscheidung: keine garantierte Frist
- Gesamt: 6–12+ Monate
Beschleunigtes Verfahren
- Berufsanerkennung: max. 2 Monate (Frist)
- BA-Zustimmung: 1 Woche (parallel, Frist)
- Botschaftstermin: innerhalb 3 Wochen (Frist)
- Visumsentscheidung: innerhalb 3 Wochen (Frist)
- Gesamt: 3–4 Monate
Wo PAKA Sie im Ablauf unterstützt
PAKA übernimmt den arbeitsintensivsten Teil des Verfahrensablaufs: die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Schritt 3). Das umfasst die vollständige Dokumentenprüfung, die digitale Einreichung über die elektronische Arbeitsmarktzulassung (eAMZ) und das Nachforderungsmanagement.
Während die Ausländerbehörde die Gesamtkoordination des Verfahrens übernimmt, sorgt PAKA dafür, dass der BA-Schritt reibungslos und fehlerfrei abläuft. So vermeiden Sie Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder falsche Verfahrenswahl — die beiden häufigsten Gründe für Nachforderungen und Ablehnungen.
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