Warum der Familiennachzug für Arbeitgeber relevant ist
Die Rekrutierung internationaler Fachkräfte ist für viele Unternehmen ein aufwendiger Prozess. Umso wichtiger ist es, dass die Fachkraft nicht nur schnell einreist, sondern auch langfristig in Deutschland bleibt. Die Möglichkeit, die Familie mitzubringen, ist dabei ein entscheidender Faktor:
Höhere Akzeptanz von Jobangeboten
Fachkräfte, die wissen, dass ihre Familie gleichzeitig einreisen kann, nehmen Jobangebote deutlich häufiger an. Insbesondere bei Fachkräften aus Familienorientierten Kulturkreisen ist dies ein ausschlaggebendes Kriterium.
Geringere Fluktuation
Fachkräfte, deren Familie vor Ort ist, sind weniger geneigt, nach kurzer Zeit den Arbeitgeber zu wechseln oder in ihr Heimatland zurückzukehren. Die Integration gelingt schneller und nachhaltiger.
Zeitersparnis
Ohne das beschleunigte Verfahren müsste die Familie ein separates, oft monatelanges Familiennachzugsverfahren durchlaufen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren wird die Familie parallel mitbehandelt.
Gleichzeitige Einreise
Im Idealfall erhalten Fachkraft und Familie gleichzeitig ihre Visa und können gemeinsam nach Deutschland einreisen. Das erleichtert die Wohnungssuche, die Anmeldung und den gesamten Integrationsprozess erheblich.
Wer kann im Familiennachzug mitreisen?
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können folgende Familienangehörige mitbehandelt werden:
Ehepartner / Ehegatten
Der Ehepartner oder die Ehepartnerin der Fachkraft kann im selben Verfahren ein Visum zum Familiennachzug erhalten. Voraussetzung ist eine gültige, urkundlich nachgewiesene Eheschließung. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden gleichbehandelt.
Minderjährige Kinder
Minderjährige, ledige Kinder der Fachkraft können ebenfalls mitbehandelt werden. Als minderjährig gelten Kinder unter 18 Jahren. Die Kinder müssen in der Regel im gemeinsamen Haushalt der Eltern leben.
Nicht eingeschlossen: Eltern, Geschwister oder volljährige Kinder der Fachkraft können nicht im beschleunigten Fachkräfteverfahren mitbehandelt werden. Für diese Personengruppen gelten andere Nachzugsregelungen.
Zusätzlich erforderliche Dokumente
Neben den Dokumenten, die für das Fachkräfteverfahren selbst benötigt werden, müssen für den Familiennachzug zusätzliche Unterlagen eingereicht werden:
| Dokument | Für wen | Hinweise |
|---|---|---|
| Heiratsurkunde | Ehepartner | Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, ggf. mit Apostille |
| Geburtsurkunden | Kinder | Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, ggf. mit Apostille |
| Reisepässe | Alle Familienmitglieder | Mind. 6 Monate gültig zum Zeitpunkt der Einreise |
| Sprachnachweis (A1) | Ehepartner | Grundkenntnisse Deutsch (A1), Ausnahmen möglich |
| Passfotos | Alle Familienmitglieder | Biometrisch, aktuell |
| Nachweis Lebensunterhalt | Gesamtfamilie | Gehalt muss für die gesamte Familie ausreichen |
Sprachnachweis für den Ehepartner
Für den Ehegattennachzug ist grundsätzlich der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf Niveau A1 erforderlich. Dieser Nachweis wird durch ein anerkanntes Sprachzertifikat erbracht (z. B. Goethe-Institut, telc oder ÖSD).
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen kein Sprachnachweis erforderlich ist:
- Der Ehepartner hat einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Der Ehepartner kann nachweisen, dass er/sie den Spracherwerb aus gesundheitlichen Gründen nicht absolvieren kann.
- Die Fachkraft besitzt eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher.
- Es ist erkennbar, dass die Integration in Deutschland auch ohne Sprachkenntnisse gewährleistet ist (Ermessensentscheidung der Auslandsvertretung).
Praxis-Tipp: Weisen Sie Ihre Fachkraft frühzeitig darauf hin, dass der Ehepartner idealerweise schon vor Beginn des Fachkräfteverfahrens mit dem Deutschkurs beginnen sollte. Das A1-Niveau ist in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Monaten erreichbar und sollte kein Grund für Verzögerungen sein.
Ablauf: So wird der Familiennachzug mitbeantragt
Bei der Vereinbarung angeben
Bereits bei Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde sollte der Arbeitgeber angeben, dass Familienangehörige im beschleunigten Verfahren mitbehandelt werden sollen. Die Namen und Geburtsdaten der Familienangehörigen werden in die Vereinbarung aufgenommen.
Zusätzliche Dokumente einreichen
Die oben genannten zusätzlichen Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Reisepässe, Sprachnachweis) werden zusammen mit den Unterlagen für die Fachkraft bei der Ausländerbehörde eingereicht.
Parallele Prüfung
Die Ausländerbehörde prüft die Familiennachzugsvoraussetzungen parallel zum Fachkräfteverfahren. Die aufenthaltsrechtliche Prüfung für die Familienangehörigen läuft gleichzeitig mit der Prüfung für die Fachkraft.
Gemeinsame Vorabzustimmung zum Visum
Die Vorabzustimmung zum Visum wird sowohl für die Fachkraft als auch für die Familienangehörigen erteilt und an die Auslandsvertretung übermittelt.
Gemeinsamer Botschaftstermin
Die Fachkraft und die Familienangehörigen erhalten gemeinsam einen Botschaftstermin innerhalb von 3 Wochen. Alle Familienmitglieder müssen persönlich erscheinen. Die Visumsentscheidung für die gesamte Familie erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin.
Lebensunterhaltssicherung für die Familie
Ein wichtiger Punkt beim Familiennachzug: Das Gehalt der Fachkraft muss ausreichen, um den Lebensunterhalt der gesamten Familie in Deutschland zu sichern. Die Ausländerbehörde prüft dies anhand der geltenden Richtwerte, die sich am Sozialhilfesatz (Bürgergeld-Regelsätze) zuzüglich angemessener Mietkosten orientieren.
Als Faustregel gilt: Für jedes zusätzliche Familienmitglied erhöht sich der erforderliche Mindestlebensunterhalt. Das angebotene Gehalt muss daher entsprechend höher sein als bei einer alleinstehenden Fachkraft. In der Praxis liegt der Schwellenwert für eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) bei etwa 2.500 bis 3.000 Euro netto, abhängig vom Wohnort und den örtlichen Mietkosten.
Hinweis: Wenn der Ehepartner in Deutschland ebenfalls arbeiten möchte (was grundsätzlich erlaubt ist), kann dessen erwartetes Einkommen bei der Lebensunterhaltsprüfung berücksichtigt werden — allerdings nur, wenn bereits ein konkretes Jobangebot vorliegt.
Praktische Tipps für Arbeitgeber
Frühzeitig kommunizieren
Informieren Sie Ihre Fachkraft bereits im Recruiting-Prozess darüber, dass der Familiennachzug im beschleunigten Verfahren möglich ist. Bitten Sie um rechtzeitige Bereitstellung aller Familiendokumente.
Dokumente frühzeitig beschaffen
Heiratsurkunden und Geburtsurkunden müssen häufig apostilliert und beglaubigt übersetzt werden. Dieser Prozess kann in manchen Ländern mehrere Wochen dauern. Beginnen Sie damit parallel zur Vorbereitung des Fachkräfteverfahrens.
Sprachkurs für den Ehepartner einplanen
Auch wenn der A1-Sprachnachweis in vielen Fällen nur für den Ehepartner erforderlich ist und Ausnahmen existieren, empfehlen wir, den Deutschkurs frühzeitig zu beginnen. Ein bestandener A1-Test beschleunigt das Verfahren und vermeidet Diskussionen mit der Auslandsvertretung.
Wohnraum berücksichtigen
Bei der Lebensunterhaltsprüfung wird auch angemessener Wohnraum berücksichtigt. Wenn Sie Ihrer Fachkraft bei der Wohnungssuche helfen, sollten Sie von Anfang an eine familiengerechte Wohnung einplanen.
Weiterführende Leitfäden
Quellenverzeichnis
- §81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren. gesetze-im-internet.de
- §§29–36 AufenthG – Familiennachzug. gesetze-im-internet.de
- Make it in Germany: Familiennachzug. make-it-in-germany.com