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Ausbildungsvisum für Deutschland: Visum zur betrieblichen Berufsausbildung

Das Ausbildungsvisum nach § 16a AufenthG ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Einreise nach Deutschland zum Zweck einer betrieblichen Berufsausbildung. Dieser Leitfaden erklärt alle Voraussetzungen, den Antragsprozess, die Kosten und die Perspektiven nach der Ausbildung — mit Spezialfokus auf die Pflegeausbildung.

1. Was ist das Ausbildungsvisum?

Das Ausbildungsvisum — offiziell die Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG — berechtigt Drittstaatsangehörige zur Einreise nach Deutschland zum Zweck einer betrieblichen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Es richtet sich an Personen, die einen bestätigten Ausbildungsplatz bei einem deutschen Arbeitgeber haben.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Ausbildung erteilt — in der Regel 2 bis 3,5 Jahre, abhängig vom Ausbildungsberuf. Sie ist zweckgebunden: Der Aufenthaltszweck ist die Ausbildung, nicht die Erwerbstätigkeit. Dies unterscheidet das Ausbildungsvisum grundlegend vom Arbeitsvisum nach § 18a oder § 18b AufenthG.

Wichtig: Das Ausbildungsvisum dient der Bildung, nicht der Beschäftigung. Der Auszubildende erlernt einen Beruf nach deutschem Standard — mit anschließend ausgezeichneten Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Ein zentraler Vorteil des Ausbildungsvisums gegenüber dem Fachkräftevisum: Es ist keine Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses erforderlich. Da die Ausbildung erst in Deutschland stattfindet, entfällt das häufig zeitaufwendige Anerkennungsverfahren vollständig.

2–3,5

Jahre Ausbildungsdauer

Keine

Berufsanerkennung nötig

§ 16a

AufenthG Rechtsgrundlage

2. Wer ist berechtigt?

Das Ausbildungsvisum steht grundsätzlich allen Drittstaatsangehörigen offen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Bestätigter Ausbildungsvertrag

Der Antragsteller muss einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag) mit einem deutschen Ausbildungsbetrieb vorweisen. Der Vertrag muss bei der zuständigen Kammer — der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) — eingetragen sein.

Ausreichende schulische Vorbildung

Eine angemessene schulische Vorbildung aus dem Heimatland ist erforderlich. In der Regel wird ein Schulabschluss erwartet, der dem deutschen Hauptschulabschluss oder der mittleren Reife entspricht. Die genauen Anforderungen hängen vom Ausbildungsberuf ab.

Sprachkenntnisse

Deutschkenntnisse auf Niveau B1 werden in der Regel vorausgesetzt. Für bestimmte Berufe, bei denen der praktische Anteil überwiegt, kann auch Niveau A2 ausreichend sein. Der Nachweis erfolgt über ein anerkanntes Sprachzertifikat (z. B. Goethe-Institut, telc, TestDaF).

Alter

Es gibt keine strikte Altersgrenze für das Ausbildungsvisum. In der Praxis sind Antragsteller typischerweise zwischen 18 und 35 Jahren alt. Eine Volljährigkeit ist für die meisten Ausbildungsberufe erforderlich.

3. Voraussetzungen im Detail

Für die Erteilung des Ausbildungsvisums müssen folgende Voraussetzungen vollständig erfüllt sein:

  • Ausbildungsvertrag — bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) eingetragen. Die Eintragung ist eine zwingende Voraussetzung.
  • Sprachzertifikat — B1 (oder A2 für bestimmte Berufe) von einem anerkannten Prüfungsinstitut.
  • Finanzierungsnachweis — Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts. Die Ausbildungsvergütung reicht hierfür in den meisten Fällen aus.
  • Krankenversicherung — Nachweis einer gültigen Krankenversicherung für die gesamte Ausbildungsdauer. In der Regel wird der Auszubildende über den Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert.
  • Gültiger Reisepass — mindestens 6 Monate über die geplante Einreise hinaus gültig.
  • Polizeiliches Führungszeugnis — aus dem Heimatland, nicht älter als 6 Monate.
  • Schulzeugnisse — Nachweis der schulischen Vorbildung aus dem Heimatland, ggf. mit beglaubigter Übersetzung.

Zentraler Vorteil: Anders als beim Fachkräftevisum ist keine Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses erforderlich. Die Ausbildung findet vollständig in Deutschland statt — der Abschluss ist automatisch ein deutscher Berufsabschluss.

4. Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Antragsprozess für das Ausbildungsvisum verläuft in der Regel in sechs Schritten. Die Gesamtdauer beträgt typischerweise 2 bis 4 Monate.

1

Ausbildungsplatz sichern und Vertrag abschließen

Der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende schließen einen Berufsausbildungsvertrag ab. Dieser muss alle wesentlichen Angaben enthalten: Art der Ausbildung, Dauer, Ausbildungsvergütung, Probezeit und Arbeitszeit.

2

Vertrag bei der IHK/HWK eintragen lassen

Der Ausbildungsbetrieb reicht den Vertrag bei der zuständigen Kammer ein. Die IHK ist für kaufmännische und industrielle Berufe zuständig, die HWK für Handwerksberufe. Die Kammer prüft den Vertrag und nimmt die Eintragung vor.

3

Unterlagen zusammenstellen

Alle erforderlichen Dokumente werden vorbereitet: eingetragener Ausbildungsvertrag, Sprachzertifikat, Reisepass, Schulzeugnisse, Finanzierungsnachweis, Führungszeugnis und Krankenversicherungsnachweis. Dokumente in Fremdsprachen müssen beglaubigt übersetzt werden.

4

Visum bei der deutschen Botschaft/dem Konsulat beantragen

Der Auszubildende beantragt das Visum persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. In der Regel muss online ein Termin gebucht werden. Alle Originalunterlagen und Kopien sind zum Termin mitzubringen.

5

Interview und biometrische Daten

Beim Termin an der Botschaft werden biometrische Daten erfasst (Fingerabdrücke und Foto). Ein kurzes Interview zur Motivation und den Ausbildungsdetails findet statt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.

6

Visum erhalten und nach Deutschland einreisen

Nach positivem Bescheid wird das Visum in den Reisepass geklebt. Der Auszubildende kann nach Deutschland einreisen und muss sich innerhalb der ersten Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden sowie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Zeitspartipp: Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann der Prozess erheblich verkürzt werden. Der Arbeitgeber initiiert das Verfahren, und der Botschaftstermin wird innerhalb von 3 Wochen garantiert.

5. Arbeitsrechte während der Ausbildung

Inhaber eines Ausbildungsvisums haben während der Ausbildungszeit bestimmte Rechte bezüglich zusätzlicher Beschäftigung:

Ausbildung als Haupttätigkeit

Die betriebliche Ausbildung ist die primäre und genehmigungsgebende Tätigkeit. Die praktische Ausbildung im Betrieb und der theoretische Unterricht in der Berufsschule bilden den Kern des Aufenthaltszwecks.

Nebenbeschäftigung: bis zu 20 Stunden pro Woche

Neben der Ausbildung ist eine zusätzliche Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Dies ermöglicht es Auszubildenden, ihr Einkommen aufzubessern. Die Nebenbeschäftigung darf die Ausbildung nicht beeinträchtigen.

Ferienbeschäftigung

Während der ausbildungsfreien Zeit (Ferien) ist eine Vollzeitbeschäftigung möglich. Dies bietet eine zusätzliche Einkommensquelle und die Möglichkeit, praktische Erfahrung zu sammeln.

6. Fokus: Pflegeausbildung

Die Pflegebranche ist der Mangelberuf Nr. 1 in Deutschland. Zehntausende Pflegefachkräfte fehlen, und der Bedarf wächst weiter. Die Pflegeausbildung über das Ausbildungsvisum ist daher einer der häufigsten und wichtigsten Anwendungsfälle.

Besonderheiten der Pflegeausbildung

  • Generalistische Pflegeausbildung: Seit 2020 ist die Pflegeausbildung in Deutschland generalistisch ausgerichtet. Der Abschluss als Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist EU-weit anerkannt.
  • Dauer: Die Pflegeausbildung dauert 3 Jahre und besteht aus theoretischem Unterricht an einer Pflegeschule und praktischer Ausbildung in Pflegeeinrichtungen.
  • Sprachniveau B1: Für die Pflegeausbildung wird Deutsch auf B1-Niveau vorausgesetzt, da die Kommunikation mit Patienten und im Team essenziell ist.
  • Schulplatz erforderlich: Neben dem Ausbildungsvertrag mit dem Pflegebetrieb ist ein Schulplatz an einer Pflegeschule nachzuweisen.
AusbildungsjahrAusbildungsvergütung (brutto/Monat)
1. Ausbildungsjahrca. 1.341 €
2. Ausbildungsjahrca. 1.402 €
3. Ausbildungsjahrca. 1.503 €

Die Pflegeausbildungsvergütung liegt deutlich über dem Durchschnitt anderer Ausbildungsberufe. Dies erleichtert den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung erheblich und macht die Pflegeausbildung auch finanziell attraktiv für internationale Auszubildende.

Praxis-Tipp: Viele Pflegeeinrichtungen kooperieren mit Sprachschulen im Ausland, die ihre Auszubildenden gezielt auf das B1-Niveau vorbereiten. Planen Sie 6 bis 12 Monate für die Sprachvorbereitung ein und starten Sie das Visumverfahren, sobald das Sprachzertifikat voraussichtlich in Kürze vorliegt.

7. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Ausbildung

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG kann nicht nur für Fachkräfte mit bestehendem Berufsabschluss, sondern auch für die Einreise zum Zweck einer betrieblichen Berufsausbildung genutzt werden. Für Arbeitgeber, die Auszubildende aus Drittstaaten einstellen möchten, bietet es erhebliche Vorteile.

Garantierter Botschaftstermin

Im beschleunigten Verfahren erhält der Auszubildende innerhalb von 3 Wochen einen Termin bei der deutschen Botschaft. Im regulären Verfahren kann die Wartezeit je nach Land mehrere Monate betragen.

Kein Anerkennungsverfahren

Da es sich um eine Ausbildung handelt, entfällt das Anerkennungsverfahren vollständig. Dies ist ein doppelter Zeitvorteil: Das beschleunigte Verfahren ist ohnehin schneller, und ohne Anerkennung entfallen zusätzlich bis zu 2 Monate.

Arbeitgeber initiiert das Verfahren

Der Arbeitgeber schließt eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde und leitet das Verfahren aktiv ein. Die Gebühr für die Vereinbarung beträgt 411 €. Die Vorabzustimmung der BA wird im Rahmen des Verfahrens eingeholt.

2–3

Monate statt 4–6

3 Wo.

bis zum Botschaftstermin

411 €

Gebühr Ausländerbehörde

8. Nach der Ausbildung: Perspektiven

Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland eröffnet ausgezeichnete Perspektiven für den weiteren Aufenthalt und die berufliche Karriere:

1

18 Monate Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

Nach § 20 Abs. 3 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate erteilt werden. In dieser Zeit darf der Absolvent jede Beschäftigung ausüben, um den Lebensunterhalt zu sichern.

2

Direkter Übergang zum Arbeitsvisum

Bei einem direkten Jobangebot nach der Ausbildung kann nahtlos in eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach § 18a AufenthG gewechselt werden. Der deutsche Berufsabschluss ist automatisch anerkannt — ein separates Anerkennungsverfahren ist nicht erforderlich.

3

Blaue Karte EU bei Weiterqualifikation

Wer nach der Ausbildung ein Studium absolviert oder sich anderweitig weiterqualifiziert, kann die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen. Diese bietet besonders günstige Bedingungen für den dauerhaften Aufenthalt.

4

Niederlassungserlaubnis nach 2 Jahren

Nach mindestens 2 Jahren qualifizierter Beschäftigung im erlernten Beruf kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt) beantragt werden. Voraussetzungen: ausreichende Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt und Beiträge zur Rentenversicherung.

Fazit: Das Ausbildungsvisum ist nicht nur ein Weg zur Berufsausbildung, sondern der Einstieg in eine langfristige Karriere und ein dauerhaftes Leben in Deutschland. Von der Ausbildung über die Fachkrafttätigkeit bis zur Niederlassungserlaubnis — der Weg ist klar vorgezeichnet.

9. Kosten

Die Kosten für das Ausbildungsvisum setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die Ausbildung selbst ist kostenlos, da der Arbeitgeber die Ausbildungskosten trägt.

KostenpostenBetrag
Visumgebühr (Botschaft)75 €
Sprachkurse (B1-Niveau)variiert (500–3.000 €)
Übersetzungen und Beglaubigungen50–300 €
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (optional)411 €
Ausbildung selbstkostenlos (arbeitgeberfinanziert)
Polizeiliches Führungszeugnisvariiert je nach Land

Hinweis: Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (411 €) wird vom Arbeitgeber getragen. Viele Arbeitgeber übernehmen darüber hinaus auch die Kosten für Sprachkurse und Übersetzungen, insbesondere in Mangelbranchen wie der Pflege.

10. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich eine Berufsanerkennung für das Ausbildungsvisum?

Nein. Da die Berufsausbildung erst in Deutschland stattfindet, ist keine Anerkennung eines ausländischen Abschlusses erforderlich. Dies ist ein wesentlicher Vorteil des Ausbildungsvisums gegenüber dem Fachkräftevisum. Sie erlernen einen Beruf nach deutschem Standard und erhalten einen vollwertigen deutschen Berufsabschluss.

Welches Sprachniveau brauche ich für das Ausbildungsvisum?

In der Regel wird Deutsch auf B1-Niveau vorausgesetzt. Für bestimmte Berufe mit überwiegend praktischem Anteil kann auch A2 ausreichend sein. Die Sprachkenntnisse müssen durch ein anerkanntes Zertifikat nachgewiesen werden — zum Beispiel vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF. Für die Pflegeausbildung ist B1 zwingend erforderlich.

Kann ich während der Ausbildung arbeiten?

Ja, neben der Ausbildung ist eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Während der Ferienzeit ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich. Die Nebentätigkeit darf die Ausbildung nicht beeinträchtigen.

Was passiert nach Abschluss der Ausbildung?

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben Sie mehrere Optionen: Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate erhalten (§ 20 Abs. 3 AufenthG), direkt in eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft wechseln (bei vorhandenem Jobangebot) oder sich weiterqualifizieren. Nach 2 Jahren qualifizierter Beschäftigung ist die Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt) möglich.

Wie lange dauert der Visumsprozess?

Im regulären Verfahren dauert der Prozess typischerweise 2 bis 4 Monate ab Antragstellung bei der Botschaft. Die Wartezeit auf einen Botschaftstermin kann je nach Land zusätzliche Wochen oder Monate betragen. Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird ein Botschaftstermin innerhalb von 3 Wochen garantiert, was die Gesamtdauer auf etwa 2 Monate verkürzen kann.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung in der Pflege?

Die Pflegeausbildungsvergütung ist tariflich geregelt und liegt zwischen ca. 1.341 € (1. Ausbildungsjahr) und 1.503 € (3. Ausbildungsjahr) brutto pro Monat. Diese Vergütung liegt deutlich über dem Durchschnitt anderer Ausbildungsberufe und erleichtert den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung.

Weiterführende Leitfäden

Quellenverzeichnis

  1. §16a AufenthG – Berufsausbildung. gesetze-im-internet.de
  2. §20 Abs. 3 AufenthG – Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung. gesetze-im-internet.de
  3. TVAöD – Pflege: Ausbildungsvergütung. oeffentlichen-dienst.de
  4. Make it in Germany: Ausbildung in Deutschland. make-it-in-germany.com

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