Checkliste: Internationale Fachkraft einstellen — Von A bis Z
Die Einstellung einer internationalen Fachkraft ist kein Sprint, sondern ein strukturierter Prozess mit klar definierten Schritten. Diese Checkliste fuehrt Sie durch alle 12 Phasen — von der ersten Bedarfsanalyse bis zur abgeschlossenen Integration in der Probezeit. Fuer jeden Schritt finden Sie die typische Dauer, benoetigt Dokumente und haeufige Fehlerquellen.
Hinweis: Der Gesamtprozess dauert je nach Einwanderungsweg und Herkunftsland typischerweise 3 bis 9 Monate. Der zeitkritische Faktor ist in der Regel die Berufsanerkennung bei reglementierten Berufen. Mit dem beschleunigten Fachkraefteverfahren lassen sich behoerdliche Schritte parallel abarbeiten und gesetzliche Fristen erzwingen.
Die 12 Schritte im Detail
Bedarf analysieren und Stellenprofil erstellen
Dauer: 1–2 WochenDefinieren Sie den genauen Personalbedarf: Welche Qualifikationen sind zwingend erforderlich, welche wuenschenswert? Legen Sie den Gehaltsrahmen auf Basis des Tarifvertrags oder ortsueblicherLoehne fest und bestimmen Sie das gewuenschte Eintrittsdatum. Ein praezises Stellenprofil ist die Grundlage fuer alle weiteren Schritte — und fuer die BA-Pruefung der Arbeitsbedingungen.
Haeufige Fehlerquelle:
Zu allgemeine Stellenbeschreibungen fuehren bei der BA-Pruefung zu Rueckfragen. Verwenden Sie die exakte Berufsbezeichnung laut Klassifikation der Berufe (KldB).
Einwanderungsweg waehlen
Dauer: 1–3 Tage AnalyseDie Wahl des richtigen Einwanderungswegs beeinflusst Dauer, Kosten und Anforderungen des gesamten Prozesses. Die wichtigsten Optionen:
- Fachkraftvisum nach §18a/18b AufenthG — fuer anerkannte Berufsabschluesse
- Blaue Karte EU — fuer Hochschulabsolventen mit Mindestgehalt
- Beschleunigtes Fachkraefteverfahren (§81a AufenthG) — parallele Bearbeitung, feste Fristen
- Westbalkanregelung — fuer Staatsangehoerige der Westbalkanstaaten, kein Anerkennungserfordernis
- Ausbildungsvisum — wenn die Fachkraft zuerst in Deutschland ausgebildet werden soll
Haeufige Fehlerquelle:
Den falschen Weg zu waehlen kostet Wochen. Pruefen Sie Staatsangehoerigkeit, Qualifikation und Berufsfeld gemeinsam — nicht separat.
Recruiting-Kanal waehlen
Dauer: 1–3 MonateOhne geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gibt es keinen Prozess. Waehlen Sie den Recruiting-Kanal passend zu Ihrer Zielregion und Ihrem Budget:
- Direktsuche: Make it in Germany, LinkedIn, internationale Fachboersen
- Recruiting-Agenturen im Herkunftsland (z. B. Philippinen, Mexiko, Indien)
- Jobmessen im Ausland (z. B. Pflegemessen in Manila oder Bogota)
- Spezialisierte Partner fuer Pflegekraefte aus dem Ausland
Haeufige Fehlerquelle:
Ohne vorab geklaeerte Sprachkenntnisse (B1/B2?) und Anerkennungsvoraussetzungen einzustellen, fuehrt spaeter zu teuren Verzoegerungen.
Kandidaten auswaehlen und Arbeitsvertrag erstellen
Dauer: 2–4 WochenFuehren Sie strukturierte Vorstellungsgespraeche per Video-Call und pruefen Sie Diplome, Zeugnisse und Sprachnachweise auf Echtheit und Anerkennung. Erstellen Sie anschliessend einen rechtssicheren Arbeitsvertrag. Wichtig: Das vereinbarte Gehalt muss den tariflichen oder ortsueblicherLoehnen entsprechen — dies prueft die BA im naechsten Schritt.
Benoetigt fuer den Arbeitsvertrag:
Genaue Berufsbezeichnung, Taetigkeit, Arbeitszeit, Gehaltshoehe, Urlaubsanspruch, Beginn und Laufzeit. Der Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet sein, bevor die Vorabzustimmung beantragt werden kann.
Vorabzustimmung der BA einholen
Dauer: ca. 2–3 Wochen gesamtDie Vorabzustimmung der Bundesagentur fuer Arbeit ist der zentrale buerokratische Schritt fuer die meisten Einwanderungswege. Die BA prueft, ob die Arbeitsbedingungen mit denen inlaendischer Arbeitnehmer vergleichbar sind. Nach Eingang vollstaendiger Unterlagen entscheidet die BA in ca. 10 Werktagen (im beschleunigten Verfahren: 1 Woche).
PAKA bearbeitet diesen Schritt vollstaendig fuer Sie: Dokumentenpruefung, digitale Einreichung ueber eAMZ und Nachforderungsmanagement.
Haeufige Fehlerquelle:
Unvollstaendige Unterlagen stoppen die Bearbeitungsuhr und verzoe-gern den Prozess um 2–4 Wochen. Pruefen Sie alle Dokumente vor Einreichung.
Ggf. Berufsanerkennung einleiten
Dauer: 2–6 Monate (parallel moeglich)Fuer reglementierte Berufe — insbesondere Pflege, Aerzte, Apotheker, Architekten — ist die Berufsanerkennung Pflicht. Fuer nicht-reglementierte Berufe (IT, Handwerk, kaufmaennische Berufe) geniegt der Nachweis gleichwertiger Qualifikation. Im beschleunigten Fachkraefteverfahren laeuft die Anerkennung parallel zur BA-Pruefung und zum Visumsverfahren.
- Berufsanerkennung Pflege: Ablauf und Voraussetzungen
- Zustaendige Stelle je nach Bundesland und Beruf bestimmen (anabin-Datenbank)
- Bei teilweiser Gleichwertigkeit: Anpassungsqualifizierung oder Kenntnisnachpruefung
Haeufige Fehlerquelle:
Die zustaendige Anerkennungsstelle zu spaet zu kontaktieren ist der haeufigste Grund fuer Verzoegerungen um mehrere Monate.
Visum beantragen
Dauer: 4–12 Wochen (abhaengig von Land und Botschaft)Die Fachkraft beantragt das nationale Visum (Kategorie D) eigenstaendig bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Herkunftsland. Voraussetzung ist die positive Vorabzustimmung der BA. Im beschleunigten Fachkraefteverfahren garantiert die Auslaenderbehoerde einen Botschaftstermin innerhalb von 3 Wochen — ein enormer Zeitvorteil gegenueber regulaeren Wartezeiten von mehreren Monaten.
Mehr zum Visumsantrag fuer Deutschland finden Sie in unserem ausfuehrlichen Leitfaden.
Haeufige Fehlerquelle:
Botschaftstermine sind in manchen Laendern Monate im Voraus ausgebucht. Buchen Sie so frueh wie moeglich, idealerweise schon waehrend die Vorabzustimmung bearbeitet wird.
Sprachkurs organisieren
Dauer: 3–6 Monate (im Herkunftsland, parallel)Ausreichende Deutschkenntnisse sind fuer die Arbeitsaufnahme in Deutschland unabdingbar — und in manchen Berufen rechtlich vorgeschrieben. Das benoetigt Sprachniveau haengt vom Beruf ab:
- B1 — viele gewerbliche und kaufmaennische Berufe
- B2 — Pflege, medizinische Fachangestellte
- C1 — Aerzte, Apotheker
Unterstuetzen Sie die Fachkraft aktiv bei der Wahl eines geeigneten Sprachkurses. Viele Arbeitgeber bezuschussen Sprachkurse oder uebernehmen die Kosten vollstaendig, da die Fachkraft schneller einsetzbar ist.
Haeufige Fehlerquelle:
Den Sprachkurs zu spaet zu starten ist einer der haeufigsten Gruende fuer einen verzoegerten Arbeitsbeginn. Starten Sie den Sprachkurs parallel zur behoerdlichen Phase.
Wohnung und Relocation vorbereiten
Dauer: 4–8 Wochen vor EinreiseDie Wohnungssituation ist einer der entscheidenden Faktoren fuer eine erfolgreiche Integration. Viele internationale Fachkraefte scheitern nicht am Verfahren, sondern an fehlender Unterkunft. Beginnen Sie mit der Wohnungssuche parallel zur behoerdlichen Phase:
- Moeblierten Uebergangswohnraum fuer die ersten Wochen organisieren
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorplanen (benoetigt feste Adresse)
- Bankkonto: Informationen zu Direktbanken (z. B. N26) bereitstellen
- Krankenversicherung klaeren (gesetzlich oder privat)
- Orientierungshilfe: Anfahrt, lokale Infrastruktur, oeffentlicher Nahverkehr
Einreise und Behoerdenanmeldung
Dauer: erste 1–2 Wochen nach AnkunftMit dem nationalen Visum kann die Fachkraft einreisen und bis zu 90 Tage arbeiten, waehrend sie den Aufenthaltstitel beantragt. In der ersten Woche nach Ankunft sind folgende Schritte notwendig:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (innerhalb von 14 Tagen Pflicht)
- Aufenthaltserlaubnis bei der Auslaenderbehoerde beantragen
- Sozialversicherungsnummer beantragen
- Steuernummer beantragen (ueber das Finanzamt)
- Bankkonto eroeffnen
Haeufige Fehlerquelle:
Viele Arbeitgeber unterstuetzen die Fachkraft bei diesen Behoerdengaengen nicht aktiv. Ohne Begleitung oder klare Anleitung kostet diese Phase unnoetig viel Zeit und sorgt fuer Unsicherheit.
Onboarding und Einarbeitung
Dauer: 2–4 WochenEin strukturiertes Onboarding erhoeht die Bleibequote erheblich. Planen Sie die Einarbeitungsphase im Voraus und benennen Sie eine feste Ansprechperson (Mentoring-Modell):
- Arbeitsplatz und Zugaenge (IT, Geraete) vorbereiten
- Kolleginnen und Kollegen vorstellen — auch informell
- Arbeitsablaeufe und interne Kommunikation erklaeren
- Mentor oder Patin benennen, der in den ersten Wochen unterstuetzt
- Einarbeitungsplan schriftlich erstellen und gemeinsam durchgehen
Probezeit und Integration begleiten
Dauer: 3–6 Monate ProbezeitDie Probezeit ist entscheidend fuer den langfristigen Verbleib. Internationale Fachkraefte stehen vor besonderen Herausforderungen: neues Land, neue Sprache, neue Kultur. Regelmaeige Gespaeche und aktive Unterstuetzung bei der Integration machen den Unterschied:
- Monatliche Feedbackgespraeche in den ersten sechs Monaten
- Deutschkurs am Arbeitsort unterstuetzen oder finanzieren
- Soziale Integration foerdern (Teamevents, Aktivitaeten ausserhalb der Arbeit)
- Bei Behoerdenterminen (Aufenthaltstitelverlaengerung) weiter begleiten
Wichtig:
Die meisten Abbrueche passieren in den ersten sechs Monaten, wenn Fachkraefte sich sozial isoliert fuehlen. Investieren Sie in Integration — es ist die beste Absicherung Ihrer Recruitinginvestition.
Dokumente-Checkliste: Was Sie als Arbeitgeber brauchen
Diese Dokumente benoetigen Sie als Arbeitgeber fuer den Antrag auf Vorabzustimmung bei der Bundesagentur fuer Arbeit. Je nach Einwanderungsweg kommen weitere hinzu.
| Dokument | Pflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag (unterschrieben) | Ja | Tarifkonformes Gehalt, genaue Taetigkeit |
| Zusatzblatt A (Stellenbeschreibung) | Ja | Formular der BA, vollstaendig ausfuellen |
| Reisepasskopie der Fachkraft | Ja | Noch mind. 6 Monate gueltig |
| Qualifikationsnachweis (Diplom/Abschluss) | Ja | Original oder beglaubigte Kopie + Uebersetzung |
| Vollmacht fuer den Dienstleister | Ggf. | Wenn PAKA oder Dritter den Antrag stellt |
| Handelsregisterauszug | Ggf. | Erstmalige Nutzung der eAMZ |
| Anerkennungsbescheid | Ggf. | Nur bei reglementierten Berufen (z. B. Pflege) |
| Sprachzertifikat | Ggf. | B1/B2 je nach Beruf, Goethe-Institut oder telc |
Realistischer Zeitplan: Von der Entscheidung bis zum ersten Arbeitstag
| Phase | Schritte | Dauer |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Schritt 1–2: Bedarf, Stellenprofil, Verfahrenswahl | 1–2 Wochen |
| Recruiting | Schritt 3–4: Kandidatensuche, Auswahl, Vertrag | 4–12 Wochen |
| Behoerden | Schritt 5–7: BA-Zustimmung, Anerkennung, Visum | 6–20 Wochen* |
| Vorbereitung Einreise | Schritt 8–9: Sprachkurs, Wohnung (parallel) | parallel |
| Start | Schritt 10–12: Einreise, Anmeldung, Onboarding | 2–4 Wochen |
| Gesamt (typisch) | Entscheidung bis erster Arbeitstag | 3–9 Monate |
* Ohne Anerkennung ca. 6–10 Wochen, mit Berufsanerkennung fuer reglementierte Berufe bis zu 20 Wochen. Im beschleunigten Fachkraefteverfahren ca. 10–14 Wochen.
Haeufige Fragen zur internationalen Einstellung
Wie lange dauert es, eine auslaendische Fachkraft einzustellen?
Der gesamte Prozess dauert typischerweise 3 bis 9 Monate: Recruiting 1–3 Monate, Vorabzustimmung der BA ca. 2–3 Wochen, Berufsanerkennung (nur bei reglementierten Berufen) 2–6 Monate, Visum 4–12 Wochen. Mit dem beschleunigten Fachkraefteverfahren laesst sich die behoerdliche Phase auf ca. 3 Monate verkuerzen, da alle Pruefungen parallel ablaufen.
Welche Dokumente benoetigt der Arbeitgeber fuer die Einstellung einer internationalen Fachkraft?
Der Arbeitgeber benoetigt fuer die Vorabzustimmung: unterzeichneten Arbeitsvertrag, Zusatzblatt A (Stellenbeschreibung), Reisepasskopie der Fachkraft sowie den Qualifikationsnachweis mit beglaubigter Uebersetzung. Bei reglementierten Berufen wie Pflege kommt der Anerkennungsbescheid hinzu. Fuer Antragstellung durch einen Dienstleister ist ausserdem eine Vollmacht notwendig.
Muss ich die Berufsanerkennung vor dem Visum haben?
Fuer reglementierte Berufe (Pflege, Arzt, Apotheker, Architekt) ist die vollstaendige oder bescheinigte Anerkennung Voraussetzung fuer die Aufenthaltserlaubnis. Fuer nicht-reglementierte Berufe (IT, Handwerk, kaufmaennische Berufe) reicht der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation. Im beschleunigten Fachkraefteverfahren laeuft die Anerkennung parallel zum Visumsverfahren, was Monate spart.
Was ist der schnellste Weg, eine internationale Fachkraft einzustellen?
Der schnellste Weg ist das beschleunigte Fachkraefteverfahren nach §81a AufenthG: Alle behoerdlichen Schritte laufen parallel, und feste Fristen gelten fuer die BA (1 Woche), Berufsanerkennung (2 Monate) und Botschaft (3 Wochen). Fuer Westbalkan-Staatsangehoerige ist ausserdem die Westbalkanregelung eine schnelle und unkomplizierte Option ohne Anerkennungserfordernis.
Weiterfuehrende Informationen
Fachkräfte aus dem Ausland einstellen
Von der Rekrutierung bis zur Arbeitserlaubnis – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Weiterführende Leitfäden
Quellenverzeichnis
- §18a, 18b AufenthG – Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft. gesetze-im-internet.de
- §81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren. gesetze-im-internet.de
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktzulassung für ausländische Arbeitnehmer. arbeitsagentur.de
- Make it in Germany: Arbeitgeber-Leitfaden internationale Fachkräfte. make-it-in-germany.com